Die Abnahmeprüfung umfasst:
1. Kontrolle der technischen Dokumentation:
• Prüfbuch mit Stammblatt und Beiblättern auf Vollständigkeit hinsichtlich der Eintragungen und Bescheinigungen sowie auf Übereinstimmung mit der ausgeführten Krananlage
• Konformitätserklärung gegebenenfalls Einbauerklärung
• Betriebsanleitung einschließlich der Montage- und gegebenenfalls Demontageanleitung hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit
• Tragfähigkeitstabellen/-diagramme
• Steuerungspläne (Elektrik, Hydraulik, Pneumatik).
2. Prüfung des Kranes auf Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG, angewendeter Normen und technischer Spezifikationen.
3. Prüfung der Eignung des Kranes für den vom Betreiber angegebenen Einsatz.
4. Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen hinsichtlich Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit.
5. Funktionsprüfung des gesamten Kranes.
6. Durchführung der Probebelastungen:
• Statische und dynamische Prüfungen entsprechend Abschnitt 4.1.2.3 des Anhanges I der Richtlinie 2006/42/EG
• Prüfungen nach Angaben des Herstellers entsprechend Abschnitt 4.4.2 Buchstabe d) des Anhanges I der Richtlinie 2006/42/EG
• Prüfungen nach zutreffenden Normen.